VARIO
CARPORT PRO Vario
Serie Vario
Katergorie 3 - flexibles und individuelles Baukastensystem - komplett ab 1.529 € inkl. Lieferung (zuzüglich optionale Pfostenanker)
In unserem Konfigurator der Serie VARIO können Sie Ihren Carport individuell konfigurieren, auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden und mit Zubehör ausstatten. Ihre Konfiguration können Sie direkt bestellen oder auch erst einmal nur speichern. Preise werden Ihrer Auswahl entsprechend in Echtzeit berechnet. Zudem finden Sie in Form unserer Skizze eine hilfreiche Übersicht über Ihre Konfiguration.
Wenn Ihnen die angebotenen Informationen nicht ausreichen, können Sie uns gerne kontaktieren. Unser Beratermodus macht eine Hilfestellung sehr einfach.
Viel Spaß beim Konfigurieren.
Wählen Sie die Größe Ihres Abstellraums aus. Abstellräume werden in den Carport eingebaut und sind bei den Dachmaßen des Carports einzuschließen.
Bitte überprüfen Sie Ihre bisher eingegebenen Daten.
Wenn Sie gerade einen Berater am Telefon haben, können Sie hier den Beratercode eingeben. Er wird nur Ihre getätigten Eingaben sehen und Sie bei der Konfiguration unterstützen können - er wird keinen Zugriff auf Ihr Gerät haben.
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Unsere Spedition stellt unsere Liefertouren sinnvoll und kostenbewusst zusammen. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass nicht alle Terminwünsche erfüllt werden können. Etwa 1 - 2 Wochen vor der geplanten Anlieferung stimmen wir mit Ihnen zunächst die Lieferwoche ab. Falls die Übernahme in dieser Woche bei Ihnen nicht möglich ist, können Sie diese so lange verschieben, bis es bei Ihnen passt. Nach Ihrer Zustimmung planen wir unsere Tour exakt und teilen Ihnen etwa 1 - 2 Tage später den genauen Liefertag und die ungefähre Uhrzeit mit. Abschließend meldet sich der Lkw-Fahrer am Liefertag noch einmal ca. 1 Stunde vor dem Eintreffen bei Ihnen.
Der Lieferort muss mit einem 40t-Lkw erreichbar sein.
Wir liefern deutschlandweit (Festland) mit Sattelzügen samt Mitnahmestaplern, frei Bordsteinkante abgeladen. Kurze Entfernungen zwischen erreichbarer Entladestelle und geplantem Abladepunkt prüfen unsere Fahrer vor Ort und unterstützen Sie mit dem Stapler nach Möglichkeit.
Wenn Sie "auf Abruf" bestellen und einen Bauantrag stellen möchten, erhalten Sie ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Carport-Bausatz, wenn ihr Bauantrag abgelehnt wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass Sie z.B. die Bauzeichnung und weitere Unterlagen für Ihren Bauantrag vorab erhalten. Nur die Kosten für den Bauantrag - sofern bestellt - werden fällig, wenn Sie von Ihrem Rücktrittsrecht gebrauch machen.
Sie haben ab Bestellung ein Jahr Zeit Ihren Carport abzurufen (die Lieferung anzufordern). Die Zahlung ist bei Lieferung zu entrichten.
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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.1.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch für solche aus künftigen Abschlüssen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder abgeschlossen werden. Den allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen eines Käufers wird ausdrücklich widersprochen, sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht noch einmal bei Bestätigung eines Auftrages widersprochen haben, die Lieferung und Leistung unwidersprochen ausführen oder diese vom Käufer angenommen werden, oder der Käufer seinerseits die nachstehenden Bedingungen nur durch schriftliche Bestätigung anerkennt. Wurden früher Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen akzeptiert, so haben diese Ausnahmen keine Bindungswirkung für künftige Abschlüsse. Die nachstehenden Bedingungen gelten als angenommen, wenn nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen, wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen etc., enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager bzw. nach Vereinbarung gemäß Auftragsbestätigung.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten bzw. aus den Preisunterlagen für den Endverbraucher ersichtlich. Berechnung und Preisstellung für Profilbretter erfolgen auf der Basis des Profilmaßes. Für die Maßgenauigkeit gelten die DIN-Vorschriften.
2.2.
Ist der Käufer Endverbraucher, so ist er an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden, ist er Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist er an die Bestellung 14 Tage gebunden, es sei denn, die Bestellung ist ausdrücklich als freibleibend und unverbindlich bezeichnet. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2.3.
Hat der Verkäufer vorgeleistet, so kann er den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder Insolvenzantrag gestellt ist.
3.1.
Mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Das Abladen ist – auch bei Lieferung „frachtfrei“ – nach Abladung der Sache sofort sachgemäß durch den Käufer zu besorgen. Wartezeiten werden gesondert berechnet. Soweit unsere Mitarbeiter (z.B. der Fahrer) beim Abladen bzw. Einlagern behilflich sind, handeln diese auf Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Erfüllungsort ist die vereinbarte Verladestation. Jeder Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Transportversicherung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten vorgenommen. Bei Cif/Franko Verkäufen sind Frachten, Zölle und Einfuhrabgaben ab Verladestation bzw. Grenzübergangsstation vorzulegen. Gutschriften hierüber erfolgen gegen Einsendung der Originalpapiere.
3.2.
Teillieferungen sind zulässig und werden mit deren Ausführung berechnet.
3.3.
Montagearbeiten und Inbetriebnahme werden vom Verkäufer nur übernommen, bei ausdrücklicher schriftlicher Sondervereinbarung zum Lieferumfang. Bevor der Käufer eine zur Montage bestimmte Sache montiert, wird er erforderlichenfalls, fachkundigen Rat auf eigene Kosten einholen. Stellt der Käufer Mängel oder Unstimmigkeiten einer vom Verkäufer gelieferten Montageanleitung fest, wird er die Montage nicht fortsetzen, sondern unverzüglich vom Verkäufer Klärung verlangen.
3.4.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 10 Wochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Frist von 10 Tagen nach Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht der Verkäufer ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen hat. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so gelten die vorstehenden Haftungsbegrenzungen entsprechend. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins/der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich in diesem Fall nach Sätzen 3 bis 6 des vorstehenden Absatzes.
4.1.
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Dies gilt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr; §1 Abs. 4 der Teegernseer Gebräuche findet keine Anwendung.
4.2.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
5.1.
Haben wir den Einbau oder die Montage der von uns gelieferten Elemente übernommen, so gelten für die Einbau- und Montageleistungen, soweit nicht vorstehend oder nachstehend abgeändert, die Regelungen der Bedingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
5.2.
Ansonsten gilt für die Montage:
Wir setzen ungehinderten Zugang zur Baustelle, ferner die vollständige und ordnungsgemäße Erbringung aller sonstigen Vorarbeiten, sowie die Übereinstimmung der Abmessungen am Baukörper mit den uns zur Ermittlung des Ausmaßes gemachten Angaben voraus. Der Besteller hat zur Lagerung der Materialien einen geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen, damit gesichert ist, dass unsere Produkte und Werkstoffe nicht
zu Schaden kommen. Vor Beginn der Montage müssen sich die für die zur Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Montagestelle befinden, ferner alle Vorarbeiten vor Beginn des Einbaus soweit fortgeschritten sein, dass die Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
5.3.
Verzögert sich die Montage durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Besteller im angemessenen Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Montagepersonals oder der von uns mit der Montage be auftragten Dritten zu tragen.
5.4.
Der Besteller hat uns nach Fertigstellung der Arbeiten die Abnahme der Lieferung binnen 1 Woche (ab Fertigstellungsmitteilung) zu bestätigen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung in Gebrauch genommen worden ist; dies ist dann der Fall, wenn der Besteller oder von ihm beauftragte Dritte Anschlussarbeiten vorgenommen haben.
6.1.
Der Besteller darf die Entgegennahme unserer Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
7.1.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln bei Verträgen über die Lieferung neu hergestellter Sachen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, es sei denn, es liegt ein Fall des § 438 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB vor (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen), dann verbleibt es bei der fünfjährigen Verjährung; bei gebrauchten Sachen verjähren Sachmängelansprüche bereits in sechs Monaten, sofern nicht ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des Gesetze vorliegt, im letzteren Fall verjähren sie in 12 Monaten. Die Haftungsbeschränkung gemäß den vorstehenden Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
7.2.
Mängel bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der Käufer ist auf folgendes hingewiesen: Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Bei Käufen nach Muster oder Prospekt sind Farbabweichungen zulässig.
7.3.
Der Käufer steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Käufers können eine Mangelhaftigkeit der Leistung des Verkäufers nicht begründen.
7.4.
Für Mängel an durch den Käufer ver- oder bearbeitete Ware ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit ist rechtzeitig vor dem Aufbau vorzunehmen (HGB § 377). Ansprüche auf Gewährleistung beschränken sich auf den Austausch von fehlerhaftem Material in angemessener Frist. Fehlerhafte Bauteile, die bereits verbaut und/oder gestrichen sind oder daraus sich ergebende Schäden sind von Reklamationen/Austausch sowie weitergehenden Ansprüchen ausgeschlossen.
7.5.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Mangel oder Schäden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile. Die in diesem Absatz beschriebene Haftungsbegrenzung gilt für gesetzliche Ansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung, entsprechend. Unberührt bleibt jedoch eine Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6.
Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit kann der Käufer bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen nur den Kaufpreis mindern gem. § 441 BGB oder den Minderwert unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes ersetzt verlangen, andere Ansprüche bestehen nicht.
7.7.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 3 abschließend geregelt.
8.1.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht.
8.2.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer dem Käufer eine Frist von einer Woche für den Zahlungseingang setzen, widrigenfalls er vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert, einzelvertraglich ein fester Zahlungstermin mit sofortiger Rücktrittsmöglichkeit des Verkäufers bei Nichteinhaltung vereinbart wurde oder besondere Umstände vorliegen. Die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig , dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses, es sei denn, der Verkäufer weist höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nach.
8.3.
Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes im Bereich des Käufers erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verarbeitung seitens des Käufers mit Ware anderer Vorbehaltseigentümer, erwirbt der Verkäufer Miteigentum, an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware (Rechnungswerte) zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Kaufgegenstand mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß § 947, 948 BGB verbunden vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
8.4.
Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Verkäufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
8.5.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff Schiffsbau oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den von diesem verschiedenen Auftraggeber entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Absatz 8.4. Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
8.6.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffbauwerkes oder Luftfahrzeugs entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 8.4. Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
8.7.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 bis 6 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Der Käufer darf Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, über Zwangsversteigerungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie gegen Diebstahl, Beschädigung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
8.8.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. Abs. 4 bis 6 abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und dem Verkäufer Vertragsurkunden und Rechnungen auszuhändigen. Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche ihm aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Rechte einschließlich der Einziehung abgetretener Forderungen geltend zu machen, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät.
8.9.
Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
8.10.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Forderungen aus dem Kaufvertrag, bzw. soweit der Käufer Unternehmer im Sinne des Absatz 9.1. ist, aller gesicherten Ansprüche um mindestens 20 % übersteigt, gibt der Verkäufer einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.
9.1.
Der spätere Rücktritt vom Kaufvertrag ist gemäß BGB § 353 gegen Zahlung eines Reugeldes möglich, sofern die vom Kunden bestellte Ware noch nicht hergestellt/gefertigt ist. Das Reugeld beträgt pauschal 10% der Auftragssumme. Das Reugeld muss gemäß BGB § 353 vor oder spätestens bei Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag entrichtet werden.
10.1.
Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
10.2.
Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Für andere Waren gilt folgendes:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CARPORT PRO, Alexander Kliem, Reither Damm 28, 21698 Brest, Tel: 04762-184999, E-Mail: info@carportpro.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 300 EUR.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An CARPORT PRO, Alexander Kliem, Reither Damm 28, 21698 Brest, Tel: 04762-184999, E-Mail: info@carportpro.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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Für die meisten Bauorte in Deutschland benötigen Sie eine Schneelast in Höhe von 0,65 oder 0,85 kN/m² entsprechend ca. 65 oder 85 kg/m².
Unsere Serie Basic ist für Schneelasten bis 85kg/m² geeignet - unsere Serie Vario bis zu 150 kg/m².
Herausfinden können Sie Ihre Schneelast indem Sie bei Ihrer Gemeinde nachfragen, oder Sie geben Ihren Wohnort auf der Internetseite Schneelast.info ein (nach dem öffnen des Links öffnet sich ein neues Fenster. Schließen Sie es um zurückzukehren).
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Wir empfehlen Ihnen unsere gehobelte und kesseldruckimprägnierte Kiefer, wenn Sie den Carport nicht streichen möchten. Kiefer wird am häufigsten im Carportbau verwendet und nimmt die größte Menge lmprägniersalz auf. Dadurch ist das Holz für dieses Verfahren optimal geeignet. Die Kesseldruckimprägnierung ist das bewährteste Holzschutzverfahren und steigert die Dauerhaftigkeit sowie Widerstandsfähigkeit des Holzes erheblich. Um die schöne Optik zu erhalten, kann das Holz lasiert werden. Kiefer kdi ist unsere günstigste Holzart.
add_circle günstig add_circle pflegeleicht add_circle für Lasuren geeignet
Die unbehandelte Fichte ist besonders verzugsarm und formbeständig, wodurch Rissbildungen und Verwerfungen minimal ausfallen. Falls Sie Ihren Carport farblich gestalten möchten, z.B. mit einem deckenden Anstrich in weiß oder grau, ist diese Holzart die richtige Wahl. Die Pfosten sind aus Leimholz (BSH). Der Bausatz wird ohne Imprägnierung geliefert und sollte in jedem Fall mit einer Lasur oder Deckfarbe bauseits behandelt werden.
add_circle formbeständig add_circle für deckenden Anstrich geeignet
Die Lärche ist das härteste heimische Nadelholz, welches durch seine charakteristisch rötlich-gelbe Färbung der Douglasie sehr ähnelt. Ein hoher Harzgehalt macht diese Holzart besonders widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse. Wir empfehlen Ihnen den Carport aus Lärchenholz, wenn Sie ihn mit einer Holzschutzlasur streichen oder unbehandelt lassen möchten. Unbehandelt setzt mit der Zeit der natürliche Vergrauungseffekt ein und es entsteht die typisch graue färbung (Patina).
add_circle schöne Optik add_circle pflegeleicht add_circle für Lasuren geeignet
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Die Leimholzrahmentür hat einen Rahmen aus Leimholz und neigt daher weniger zum Verziehen als Vollholz. Sie ist vorbereitet für die Ausstattung mit einem PZ-Schloss (nicht im Lieferumfang enthalten) und wird mit Drückergarnitur geliefert.
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Das Sprossenfenster besteht aus 3 mm starkem Glas und hat eine Dreh-Kipp-Funktion. Es wird anstelle des Oberlichtfensters geliefert- Da das Sprossenfenster aus der Holzart Fichte roh hergestellt wird, muss es mit geeigneter Lasur oder Farbe gestrichen werden.
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Mittels Pfostenträgern bzw. Pfostenankern werden die Pfosten des Carports im Boden verankert. So wird sichergestellt, dass der Pfosten keinen Kontakt zum Erdreich hat und sicher steht.
Die Schenkel der Pfostenanker lassen sich mit Kraft verbiegen. Auf diese Weise können Sie den Pfosten einklemmen, bevor Sie ihn fest verschrauben (nur eingeklemmt besteht natürlich die Gefahr, dass die Pfosten umfallen).
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Mit der Wahl des Dachmaßes, wählen Sie in unserer Serie Basic auch die Durchfahrtsbreite Ihres Carports. Wenn Sie mehr Flexibilität benötigen, nutzen Sie gerne unseren Konfigurator der Serie Vario.
Empfehlenswert sind mindestens folgende Einfahrtsbreiten:
Besonders wichtig sind diese Zahlen im Zusammenhang mit dem Baurecht, wenn Sie beispielsweise im Grenzabstand bauen möchten.
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt erkundigen oder im Verlauf dieses Konfigurators auch die Erstellung eines Bauantrages beauftragen. Den Carport-Auftrag können Sie unter Vorbehalt der Baugenehmigung erteilen, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.
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Unsere Dachblenden verblenden die Dachkonstruktion Ihres Carports und verleihen Ihrem Carport einen schicken Abschluss. Die Blende der Serie Basic wird an 3 Seiten des Carport angebracht. Hinten ist Platz für eine Regenrinne.
Allseitig umlaufende Dachblenden mit verdeckter Rinne (oder Dachgully bei Holzdach mit Eindeckung) finden Sie im Konfigurator der Serie Vario
Die Alu-Abdeckprofile sind optional erhältlich (Serie Basic nur für die Schindelblenden).
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Das aluminiumverzinkte Stahl-Trapezprofil ist eine günstige und haltbare Eindeckung für Ihren Carport. Mit der optionalen Vliesbeschichtung vermindern Sie Tropfenbildung, da die Vliesbeschichtung Wasser bis zu einer bestimmten Menge bindet und im Laufe des Tages verdunsten lässt. Die Dachplatten werden für Dachtiefen ab 6 m geteilt geliefert - natürlich mit ausreichender Überlappung.
Die Holzschalung besteht aus gehobelten Nut- und Federbrettern, die eine stabile Dachfläche für verschiedene Dacheindeckungen bilden. Von Natur aus hat die Holzschalung eine tropfhemmende Funktion ähnlich der Vliesbeschichtung. Eine verstärkte Konstruktion für eine Dachbegrünung finden Sie im Konfigurator der Serie Vario.
Schweißbahnen sind eine übliche Eindeckung für Flachdächer und müssen, wie der Name schon sagt, verschweißt werden.
EPDM-Folie für Flachdächer ist dehnbar, wartungsarm, wurzelfest, vergleichsweise leicht, gilt als nachhaltig, UV-beständig und robust. Die Bezeichnung Folie wird ihr nicht gerecht. Sie wird vollflächig verklebt und ist in der Regel viele Jahre haltbar.
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Abdeckprofile für die Dachblende bieten wir bei der Serie Basic nur für die Schindelblende an. Diese Profile lassen sich leicht im örtlichen Baumarkt besorgen und nachrüsten. Abdeckprofile für die zweireihige, gestufte Holzblende der Serie Vario findem Sie im Konfigurator der Serie Vario.
Wir empfehlen Ihnen die Blende mithilfe von Abdeckprofilen vor Witterungseinflüssen zu schützen.
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Sie können das Regenwasser einfach vom Dach abtropfen lassen. Grundsätzlich empfiehlt sich aber eine Regenrinne samt Fallrohr. Die mitgelieferten Fallrohre haben eine länge bis kurz über Bodenniveau.
Bei einem Holzdach, von dem das Regenwasser abgeleitet werden soll, empfehlen wir bei der Serie Basic das Wasserleitblech, welche Sie später als Zubehör bestellen können.
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Die Abstellräume der Serie Basic gehen über die volle Breite des Carports und sind in verschiedenen Längen konfigurierbar. Die Wandelemente sind vorgefertigt und bestehen aus massiver, gehobelter Deckelschalung. Zum standardmäßigen Lieferumfang gehört ein Oberlichtfenster aus Plexiglas und eine Standardtür (86 cm breit, ca. 200 cm hoch), die mit einem Vorhängeschloss (nicht im Lieferumfang) verschlossen werden kann.
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Unsere Leimholzbögen werten die Optik Ihres Carports auf und vereinfachen das Einparken. Die statisch zusätzlich nötigen Kopfbänder (Streben) sind im Preis enhtalten. Unsere Leimholzbögen überspannen ca. 2m
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Inkl. zusätzlicher Pfosten, vorgefertigte Elemente
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Bei einem Holzdach, von dem das Regenwasser abgeleitet werden soll, empfehlen wir bei der Serie Basic das Wasserleitblech. In der Serie Vario ist für die Entwässerung ein Dachgully vorgesehen.
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In diesem Video stellen wir Ihnen unseren Konfigurator der Serie BASIC vor.
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In diesem Video stellen wir Ihnen unseren Konfigurator der Serie VARIO vor.
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Wählen Sie Ihr gewünschtes Dachmaß. Wenn Sie unter "Dachüberstände und Pfostenabstände" die 2. Option wählen, können Sie Einfluss auf die Durchfahrtsbreite und die Pfostenabstände nehmen. Wenn Sie die Option 1 aktiviert lassen, versucht der Konfigurator sinnvolle Einstellungen vorzunehmen. Unsere Berater stehen Ihnen hierbei gerne hilfreich zur Seite.
Empfehlenswert sind mindestens folgende Einfahrtsbreiten:
Besonders wichtig sind diese Zahlen im Zusammenhang mit dem Baurecht, wenn Sie beispielsweise im Grenzabstand bauen möchten.
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt erkundigen oder im Verlauf dieses Konfigurators auch die Erstellung eines Bauantrages beauftragen. Den Carport-Auftrag können Sie unter Vorbehalt der Baugenehmigung erteilen, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.
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Unsere Dachblenden verblenden die Dachkonstruktion Ihres Carports und verleihen Ihrem Carport einen schicken Abschluss. Die Blende ist allseitig umlaufend und verdeckt die innenliegende Regenrinne.
Die Alu-Abdeckprofile sind optional erhältlich.
Vorbereitet für bauseitige Eindeckung mit Pfannen
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Abdeckprofile für die Dachblende bieten wir für die Schindel- und die Holzblende an.
Wir empfehlen Ihnen die Blende mithilfe von Abdeckprofilen vor Witterungseinflüssen zu schützen.
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Die Abstellräume der Serie Vario sind vielfältig konfigurierbar. Sie können beispielsweise die Breite und Tiefe vorgeben, die Position der Tür bestimmen und sogar einen Dachausschnitt einplanen. Die Wandelemente sind vorgefertigt und bestehen aus massiver, gehobelter Deckelschalung. Zum standardmäßigen Lieferumfang gehört ein Oberlichtfenster aus Plexiglas und eine Standardtür (86 cm breit, ca. 200 cm hoch), die mit einem Vorhängeschloss (nicht im Lieferumfang) verschlossen werden kann.
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Die Trapezpfil-Dachplatten aus Aluminium sind eine sehr haltbare Dacheindeckung für Ihren Carport, da Aluminium nicht rostet - auch nicht an den Stellen, an denen es verschraubt wird. An diesen Stellen wird bei Stahldächern die vor Rost schützende Beschichtung beschädigt, die dann unter Umständen keinen Schutz mehr bietet. Gleiches gilt für Schnitte, mit denen die Dachplatten an die Bausituation angepasst werden können. Zudem sind die Aluplatten wesentlich einfacher anzupassen.
Mit der optionalen Vliesbeschichtung vermindern Sie Tropfenbildung, da die Vliesbeschichtung Wasser bis zu einer bestimmten Menge bindet und im Laufe des Tages verdunsten lässt. Die Dachplatten werden für Dachtiefen ab 6 m geteilt geliefert - natürlich mit ausreichender Überlappung.
Die Holzschalung besteht aus gehobelten Nut- und Federbrettern, die eine stabile Dachfläche für verschiedene Dacheindeckungen bilden. Von Natur aus hat die Holzschalung eine tropfhemmende Funktion ähnlich der Vliesbeschichtung. Für Carports mit Dachbegrünung wird die Konstruktion des Carports verstärkt, um die zusätzliche Belastung tragen zu können.
Schweißbahnen sind eine übliche Eindeckung für Flachdächer und müssen, wie der Name schon sagt, verschweißt werden.
EPDM-Folie für Flachdächer ist dehnbar, wartungsarm, wurzelfest, vergleichsweise leicht, gilt als nachhaltig, UV-beständig und robust. Die Bezeichnung Folie wird ihr nicht gerecht. Sie wird vollflächig verklebt und ist in der Regel viele Jahre haltbar.
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Inkl. zusätzlicher Pfosten, vorgefertigte Elemente
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Bei unserer Serie Vario sind eine innenliegende Regenrinne samt Fallrohr in rotbraun immer enthalten. Die mitgelieferten Fallrohre haben eine länge bis kurz über Bodenniveau.
Bei einem Holzdach wird anstelle der innenliegenden Rinne ein Dachgully samt Fallrohr mitgeliefert, sofern Sie Ihr Holzdach mit Dacheindeckung bestellen.
innenliegende Regenrinne
Dachgully für Holzdach mit Dacheindeckung
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Bei der Position der innenliegenden Regenrinne geht es Hauptsächlich darum, wo Sie das Regenwasser ableiten möchten. Es gibt technische und statische Einschränkunen, auf die Sie unser Konfigurator hinweisen wird. Z.B. kann die Rinne bei Leimholzbögen aus statischen Gründen nicht vorne und bei ausgeschnittenem Dach aus konstruktiven Gründen nicht hinten liegen.
Bei Holzdächern mit Schweißbahnen oder EPDM-Folie ist die Position des Ablaufs flexibler.
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Unsere Leimholzbögen werten die Optik Ihres Carports auf und vereinfachen das Einparken. Die statisch zusätzlich nötigen Kopfbänder (Streben) sind im Preis enhtalten. Unsere Leimholzbögen überspannen ca. 2m
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Carport Breite: - cm
Carport Tiefe: - cm
Abstellraum Breite: - cm
Abstellraum Tiefe: - cm
Holzart: -
Bezeichnung | Preis |
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Preise inkl. 19% MwSt.
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Einfahrt von links
Alle Maße ca. Maßgebend ist die detaillierte Zeichnung, die Sie nach der Bestellung erhalten.
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